Bei der Errichtung oder der Nutzungsänderung eines Gebäudes sind auch Stellplätze herzustellen. Wie viele das sein müssen, richtet sich nach der jeweiligen Nutzung. Dabei wird auf eine Richtzahlentabelle aus einer Verwaltungsvorschrift zurückgegriffen.
Welche Richtzahlen gibt es?
Richtzahlen für | Neuwied allgemein | Sonderregelung: Innenstadt |
---|---|---|
Wohnhäuser | Einfamilienhaus: 2 Stellplätze Mehrfamilienhaus: 1,25 Stellplätze je Wohnung | je Wohnung ein Stellplatz |
Büro und Verkaufsräume | je 35 qm Nutzfläche ein Stellplatz | je 40 qm Nutzfläche ein Stellplatz |
Praxen und Schalterhallen | je 25 qm Nutzfläche ein Stellplatz | je 30 qm Nutzfläche ein Stellplatz |
Gaststätten | je 9 qm Nutzfläche ein Stellplatz | je 12 qm Nutzfläche ein Stellplatz |
Es gibt es noch weitere Richtzahlen, die Sie bei uns gerne erfragen können.
Wo sind die Stellplätze zu errichten?
Die Stellplätze sind auf dem Baugrundstück anzulegen. Die Anordnung wird auf einem entsprechenden Plan dargestellt und mit dem Bauantrag eingereicht.
Wenn die Stellplätze nicht auf dem Grundstück untergebracht werden können, haben Sie zwei Möglichkeit:
Sie können mittels einer Baulast auf einem anderen Privatgrundstück eintragen zu lassen. Dieses Grundstück darf allerdings nicht mehr als 300 m vom Baugrundstück entfernt sein.
Alternativ können Sie auch einen Ablösevertrag mit der Stadt abzuschließen. Dabei verpflichtet sich der Bauherr, einmalig einen Geldbetrag zu zahlen. Diesen setzten wir als Stadt zum Bau und zur Unterhaltung öffentlicher Parkplätze ein. Wichtig: Aus einem solchen Vertrag entsteht kein Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz!
Für die Stadt Neuwied wurden folgende Ablösebeträge festgelegt:
- Zone 1 (Kernstadt): 9.500 Euro je Stellplatz
- Zone 2 (Restliche Innenstadt und Heddesdorf): 5.700 Euro je Stellplatz
- Ortsteile: 3.600 Euro je Stellplatz
Welcher Bereich genau zur Kernstadt zählt, können Sie der Zonen-Karte entnehmen.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Neben den Richtzahlen kann bei den gewerblichen Nutzungen noch ein Abschlag von 20 Prozent für den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigt werden.