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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Stellplätze einrichten

Bei der Errichtung oder der Nutzungsänderung eines Gebäudes sind auch Stellplätze herzustellen. Wie viele das sein müssen, richtet sich nach der jeweiligen Nutzung. Dabei wird auf eine Richtzahlentabelle aus einer Verwaltungsvorschrift zurückgegriffen.

Welche Richtzahlen gibt es?

Richtzahlen fürNeuwied allgemeinSonderregelung: Innenstadt
Wohnhäuser 

Einfamilienhaus: 2 Stellplätze

Mehrfamilienhaus: 1,25 Stellplätze je Wohnung

je Wohnung ein Stellplatz
Büro und Verkaufsräume je 35 qm Nutzfläche ein Stellplatzje 40 qm Nutzfläche ein Stellplatz
Praxen und Schalterhallenje 25 qm Nutzfläche ein Stellplatzje 30 qm Nutzfläche ein Stellplatz
Gaststätten je 9 qm Nutzfläche ein Stellplatzje 12 qm Nutzfläche ein Stellplatz

Es gibt es noch weitere Richtzahlen, die Sie bei uns gerne erfragen können.

Wo sind die Stellplätze zu errichten?

Die Stellplätze sind auf dem Baugrundstück anzulegen. Die Anordnung wird auf einem entsprechenden Plan dargestellt und mit dem Bauantrag eingereicht.

Wenn die Stellplätze nicht auf dem Grundstück untergebracht werden können, haben Sie zwei Möglichkeit:

Sie können mittels einer Baulast auf einem anderen Privatgrundstück eintragen zu lassen. Dieses Grundstück darf allerdings nicht mehr als 300 m vom Baugrundstück entfernt sein.

Alternativ können Sie auch einen Ablösevertrag mit der Stadt abzuschließen. Dabei verpflichtet sich der Bauherr, einmalig einen Geldbetrag zu zahlen. Diesen setzten wir als Stadt zum Bau und zur Unterhaltung öffentlicher Parkplätze ein. Wichtig: Aus einem solchen Vertrag entsteht kein Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz!

Für die Stadt Neuwied wurden folgende Ablösebeträge festgelegt:

  • Zone 1 (Kernstadt): 9.500 Euro je Stellplatz
  • Zone 2 (Restliche Innenstadt und Heddesdorf): 5.700 Euro je Stellplatz
  • Ortsteile: 3.600 Euro je Stellplatz

Welcher Bereich genau zur Kernstadt zählt, können Sie der Zonen-Karte entnehmen.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Neben den Richtzahlen kann bei den gewerblichen Nutzungen noch ein Abschlag von 20 Prozent für den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigt werden.

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bauordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-600
Telefax: +49 2631 802-607

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.