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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Wahlen

Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.


Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.

Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Alle wichtigen und aktuellen Informationen zu den Wahlen in Neuwied finden Sie unter www.neuwied.de/wahlen .

Falls Sie uns gerne als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ehrenamtlich unterstützen möchten, können Sie über ein Meldeformular unter www.neuwied.de/wahlhelfer  bei uns melden. Dort erhalten Sie außerdem auch nähere Details zu Ihrem Einsatz bei einer Wahl. 

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Kommunales (Sitzungsdienst/Wahlen)

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefax: +49 2631 802-323
Telefon: +49 2631 802-860

Webseite: Infos zu den Wahlen
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:
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