Im Rahmen der Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung werden Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Dabei bestehen Fördermöglichkeiten im Landesfördergebiet.
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte
Die Förderung setzt unter anderem die Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen voraus.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe von 10% bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
Der Mindestzuschussbetrag liegt bei 20.000 Euro.
Die Fördervoraussetzungen sind abhängig vom konkreten Förderprogramm. Sie sind auf der Homepage der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter dem jeweiligen Förderprogramm zu finden.
Der genaue Ablauf ist abhängig vom konkreten Förderprogramm, folgt aber in der Regel folgendem Schema:
- Sie stellen den Antrag.
- Sie erhalten die schriftliche Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden.
- Sie können mit der Investition beginnen.
- Die ISB prüft die Fördervoraussetzungen detailliert.
- Sie erhalten einen Fördermittelbescheid.
- Die Mittel werden ausgezahlt.
- Sie weisen die Verwendung nach.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen ergeben sich aus dem Antrag und werden ergänzend von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) angefordert.
Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der ISB.
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihr Förderantrag muss vor Investitionsbeginn bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden. Zum Beginn zählt grundsätzlich der verbindliche - schriftliche oder mündliche - Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.
Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.
Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.
Die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie im Zuwendungsbescheid.