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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Wirtschaftsförderung regional beantragen

Im Rahmen der Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung werden Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Dabei bestehen Fördermöglichkeiten im Landesfördergebiet.

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte

Die Förderung setzt unter anderem die Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen voraus.

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe von 10% bis zu 35% der förderfähigen Kosten.

Der Mindestzuschussbetrag liegt bei 20.000 Euro.

Karte der Fördergebiete


Die Fördervoraussetzungen sind abhängig vom konkreten Förderprogramm. Sie sind auf der Homepage der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter dem jeweiligen Förderprogramm zu finden.

ISB - Übersicht der Förderprogramme

Der genaue Ablauf ist abhängig vom konkreten Förderprogramm, folgt aber in der Regel folgendem Schema:

- Sie stellen den Antrag.

- Sie erhalten die schriftliche Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden.

- Sie können mit der Investition beginnen.

- Die ISB prüft die Fördervoraussetzungen detailliert.

- Sie erhalten einen Fördermittelbescheid.

- Die Mittel werden ausgezahlt.

- Sie weisen die Verwendung nach.

ISB - Übersicht der Förderprogramme

Die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen ergeben sich aus dem Antrag und werden ergänzend von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) angefordert.

Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der ISB.

Kundenportal der ISB

Es fallen keine Gebühren an.

Ihr Förderantrag muss vor Investitionsbeginn bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden. Zum Beginn zählt grundsätzlich der verbindliche - schriftliche oder mündliche - Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.

Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.

Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.

Die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie im Zuwendungsbescheid.

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Citymanagement und Wirtschaftsförderung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-254(Citymanagement)
Telefon: +49 2631 802-358(Wirtschaftsförderung)
Telefax: +49 2631 802-323

Webseite: www.neuwied.de/wirtschaft
E-Mail: Kontakt per E-Mail
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Wirtschaftsförderung im Landkreis Neuwied GmbH

Marktstraße 80
56564 Neuwied

Telefon: 02631 28012
Telefax: 02631 28058

E-Mail: Kontakt per E-Mail

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