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Stadt Neuwied:Detailseite

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Neues Namensrecht gilt ab Mai 2025

Erstellt von Standesamt  Service

Zum 1. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des internationalen Privatrechts in Kraft. Damit wird das Namensrecht flexibler und bietet mehr Freiheiten: Ehepaare und Lebenspartner sowie deren Kinder erhalten so zahlreiche neue Möglichkeiten der Namensführung und Namensänderung.

Die wichtigsten Neuerungen hat das Standesamt Neuwied unter www.neuwied.de/namensrecht-faq zusammengefasst.