Zum 1. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des internationalen Privatrechts in Kraft. Damit wird das Namensrecht flexibler und bietet mehr Freiheiten: Ehepaare und Lebenspartner sowie deren Kinder erhalten so zahlreiche neue Möglichkeiten der Namensführung und Namensänderung.
Die wichtigsten Neuerungen hat das Standesamt Neuwied unter www.neuwied.de/namensrecht-faq zusammengefasst.